Hausordnung

Jeder Einzelne trägt durch sein Tun und Lassen zum guten Zusammenleben in unserer Schule bei durch die Bereitschaft, Verantwortung für die Gemeinschaft mitzutragen, durch die Rücksichtnahme den Mitmenschen gegenüber und einen höflichen Umgangston.

  1. Die Schülermitverantwortung (SMV) unterstützt die Bemühungen um eine gute Schulgemeinschaft und setzt sich in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften für die Einhaltung dieser Hausordnung ein.
  2. Die Schüler/innen treffen im Schulgebäude rechtzeitig – etwa 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn – ein
  3. und halten sich in der Eingangshalle auf. Nach Ertönen des ersten Gongs um 07:55 Uhr gehen die Schüler/innen auf direktem Weg in die jeweiligen Stockwerke und warten dort vor den Glastüren auf die jeweilige Lehrkraft.
  4. Erkrankung: Im Krankheitsfalle muss am Morgen der ersten Abwesenheit (bis spätestens 09:15 Uhr) eine telefonische Krankmeldung alternativ per FAX vom Erziehungsberechtigten bei der Schule eingehen und spätestens innerhalb von 2 Tagen unter Angabe des Grundes schriftlich bestätigt werden. Bei Erkrankung von mehr als 3 Tagen muss bei Wiedereintritt ein schriftliches Attest vom Arzt über die Dauer der Krankheit vorgelegt werden. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht ohne eine Unterrichtsbefreiung verlassen werden.
  5. Änderungen des Stundenplans (Vertretungen bzw. Stundenausfall) werden durch Anschlag an der Tafel vor dem Verwaltungsbereich bekannt gegeben. Der Vertretungsplandienst vergewissert sich täglich vor Unterrichtsbeginn und während der Pause, ob Stundenplanänderungen für ihre Klasse angeschlagen sind und teilt dies sofort der Klasse mit (Tafelanschrift!).
  6. Findet Unterricht in Fachräumen statt, begeben sich die Schüler/innen auf direktem Weg dort hin. Ansonsten bleiben sie beim Stundenwechsel im Klassenzimmer.
  7. Sollte die Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht im Klassenzimmer anwesend sein, meldet dies der Vertretungsplandienst im Sekretariat.
  8. Nach Unterrichtende ist darauf zu achten, dass die Fenster geschlossen und alle Lichter ausgeschaltet sind (Tafellicht nicht vergessen!!!)
  9. Fahrräder werden in den Fahrradständern abgestellt. Verständigt den Hausmeister, eine Lehrkraft oder das Sekretariat, wenn ihr beobachtet, dass sich jemand an einem Fahrrad oder Fahrzeug zu schaffen macht oder es beschädigt. Nur so kann euer Eigentum geschützt werden.
  10. Fundsachen werden unverzüglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben. Bei Verlust von Gegenständen in der Schule besteht kein Erstattungsanspruch. Deshalb sollten Wertgegenstände und größere Geldbeträge nicht mit in die Schule genommen werden.
  11. Erste-Hilfe-Kästen sind beim Hausmeister, im Sekretariat und in den Fachräumen. Wendet euch in Notfällen an die nächste erreichbare Lehrkraft, an das Sekretariat bzw. an den Hausmeister.
  12. Aushänge im Schulgebäude und Ausstellungen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
  13. Das Beschmieren und Bekritzeln von Tischen, Stühlen, Wänden und anderen Einrichtungsgegenständen ist Sachbeschädigung. Der Verursacher haftet in voller Höhe und muss mit schul- bzw. straf- rechtlichen Maßnahmen rechnen. Bei Minderjährigen ist Schadenersatz von den Erziehungsberechtigten zu leisten. Dies gilt auch für einen vermeidbaren Verschleiß von Büchern.
  14. Rauchen, alkoholische Getränke und sonstige Rauschmittel sind im gesamten Schulbereich, (also auch auf den Toiletten!) strengstens verboten.
  15. Schulfremde Gegenstände (z.B. Game Boys), die zu einer Störung der Schulgemeinschaft und des Unterrichts oder der Beschädigung von Einrichtungen oder zu einer Gefährdung von Mitschüler/inne/n (Messer etc.) führen können, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  16. Auf dem gesamten Schulgelände sind das Trinken (Ausnahme: Pausenbereich) und das Kaugummikauen verboten. Zum Stundenwechsel ist das Trinken von (ausschließlich) Wasser gestattet, gleiches gilt bei länger dauernden Schulaufgaben der 8. bis Jahrgangsstufen. Mobile Kommunikationsgeräte (z.B.: Walkman, Handy) müssen im Schulhaus abgeschaltet bleiben. Elektronische Hilfsmittel mit Ausnahme des Taschenrechners (sofern dieser erlaubt ist) dürfen im Unterricht nicht verwendet werden.
  17. Pausenordnung: Während der Pause ist das Herumtollen, Rennen, Schneeballwerfen u.ä., was bei der großen Schülerzahl Unfälle hervorrufen kann, nicht erlaubt. Aufenthalt ist nur in den für die Pause frei- gegebenen Räumlichkeiten und Teilen der Außenanlagen gestattet. Auf Sauberkeit ist zu achten.
  18. Personen, die in keinem unmittelbaren Bezug zur Realschule stehen, ist die Anwesenheit im Schulbereich untersagt.
  19. Unfälle, die sich auf dem Schulweg bzw. in der Schule ereignet haben, müssen umgehend der Schule auf den im Sekretariat erhältlichen Formblättern gemeldet werden. Nichtbeachtung kann finanzielle Nachteile zur Folge haben.
  20. Die Schüler/innen sind im Straßenverkehr vorsichtig, verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll. Das Verhalten im Schulbus ist so, wie es die Sicherheit des Betriebs und die Rücksicht auf andere gebieten. Den Anordnungen der Busfahrer ist Folge zu leisten.

Kontakt

Dr.-Josef-Schwalber-Realschule
Staatliche Realschule Dachau
Nikolaus-Deichl-Straße 1
85221 Dachau
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Tel:  08131 99686-0
Fax: 08131 99686-500

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